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   BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00   

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https://dejure.org/2001,2724
BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00 (https://dejure.org/2001,2724)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00 (https://dejure.org/2001,2724)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2Z BR 99/00 (https://dejure.org/2001,2724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Wohnanlage; Feuchtigkeitsschäden; Sanierung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2
    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wechselseitige Ansprüche der Eigentümer bei Feuchtigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 832
  • BauR 2001, 1964 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Damit soll die notwendige Grundlage für die Feststellung der Schäden und die Sanierung des Gemeinschaftseigentums geschaffen werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 39/40 und Beschluss vom 30.5.2000 - 2Z BR 185/99).

    Das bedeutet, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden Deshalb sind in der Regel vor der Vergabe eines größeren Auftrags Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayobLG ZMR 2000, 39/40 m.w.N.).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Zustimmung zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum ergibt sich daraus, dass die Antragsgegner ihre Pflicht zur Mitwirkung und zur Beteiligung an den Kosten in Abrede stellen (vgl. BayObLG NZM 1999, 767/768).

    Solange die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen nicht hinreichend bestimmt sind, besteht eine Zustimmungsverpflichtung der Antragsgegner nicht (BayObLG NZM 1999, 767/768 f.).

  • KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96

    Erforderlichkeit einer bestimmten Mehrheit bei Sanierung einer baufälligen

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Die Zustimmung der Antragsgegner soll einen Eigentümerbeschluss im Sinn von § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 4 Abs. 5 Satz 1 GO ersetzen, der wegen § 11 Abs. 3 Satz 2 GO nur einstimmig gefaßt werden könnte (vgl. BGH ZMR 1997, 308/309; KG ZMR 1997, 534/535).

    Ob § 9 Abs. 1 GO von einem geringeren Grad der Zerstörung ausgeht, kann offen bleiben, denn eine solche Regelung gälte jedenfalls nicht bei einer durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretenen Baufälligkeit (KG ZMR 1997, 534/535; Bärmann/Merie § 22 Rn. 267).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st. Rspr.).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Die Zustimmung der Antragsgegner soll einen Eigentümerbeschluss im Sinn von § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 4 Abs. 5 Satz 1 GO ersetzen, der wegen § 11 Abs. 3 Satz 2 GO nur einstimmig gefaßt werden könnte (vgl. BGH ZMR 1997, 308/309; KG ZMR 1997, 534/535).
  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört insbesondere die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG), wobei der begrifflichen Unterscheidung beider Maßnahmen wegen der identischen Rechtsfolgen keine praktische Bedeutung zukommt (BGHZ 141, 224/228).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume;

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Soweit die Teilungserklärung Gegenstände zu Sondereigentum erklärt, die zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind, wie den Unterboden mit Isolierung (vgl. Niedenführ/Schulze § 5 Rn. 16), kann dies allenfalls als Auferlegung der Instandhaltungspflicht auf die einzelnen Wohnungseigentümer ausgelegt oder umgedeutet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 603/605 und ZMR 2000, 241/242).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 7/00

    Kenntnis des Käufers einer Eigentumswohnung von Mängeln am gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    bb) Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass eine etwaige Kenntnis der Antragstellerin von den Mängeln beim Erwerb ihrer Wohnung nichts an der Zuständigkeit der Wohnungseigentümer insgesamt für die Mängelbeseitigung ändert (BayObLG NJW-RR 2001, 305).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 144/98

    Aufzählung eines Balkons bei der Beschreibung eines Sondereigentums in der

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
    aa) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt werden (BayObLG NZM 1999, 27/28 und st. Rspr.).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Schleswig, 06.08.1997 - 2 W 89/97

    Sonderumlage für Sanierungsaufwand einer Garage

  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Es komme nicht auf die Ursache des Verfalls, sondern auf den Zustand des Gebäudes an (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 371; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 22 Rn. 136; BeckOGK/Kempfle, WEG [1.9.2021], § 22 Rn. 13; BeckOK WEG/Elzer [1.7.2021], § 22 Rn. 7; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 22 WEG Rn. 11; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 7; jurisPK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl., § 22 WEG Rn. 277; Soergel/Schäuble, BGB, 13. Aufl., § 22 WEG Rn. 26; Hügel/Grüner, Wohnungseigentum, 5. Aufl., § 13 Rn. 117; Alsdorf, BLGBW 1977, 88; ohne nähere Begründung auch BayObLG, ZMR 2001, 832, 833).
  • LG München I, 15.03.2017 - 1 S 10106/16

    Stimmrecht des Sondereigentümers bei fehlender Errichtung des Sondereigentums;

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den von Klägerseite zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96 sowie des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00.

    Soweit diese Entscheidungen zu dem Schluss gelangen, dass eine durch unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen eingetretene Baufälligkeit nicht unter den Begriff der (Teil-) Zerstörung fällt, betreffen diese Ausführungen nämlich nicht die gesetzliche Vorschrift des § 22 IV WEG sondern jeweils in den Gemeinschaftsordnungen getroffene Sonderregelungen zur Verpflichtung zum Wiederaufbau im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung des Gebäudes (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.06.1997, Az: 24 W 9042/96, juris Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00, juris Rn. 36; Bärmann, 13. Aufl., Rn. 387 zu § 22 WEG).

    Im Anschluss hat es dann aber das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 II WEG a.F., insbesondere die Frage, ob Anhaltspunkte für eine mehr als hälftige Zerstörung des Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift bestehen, geprüft (BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001, Az: 2Z BR 99/00, juris Rn. 37), was aber nur erforderlich war, wenn der Begriff der Zerstörung i.S. des § 22 II WEG a.F. bzw. § 22 IV WEG der aktuellen Fassung auch Fälle der unterlassenen Instandsetzungsmaßnahmen erfasst.

  • OLG München, 01.12.2005 - 32 Wx 93/05

    Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr. vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    Durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.5.2001 (2Z BR 99/00 = BayObLG-Report 2001, 83) wurden die Antragsgegner zu 1 schließlich verpflichtet, zuzustimmen, dass.
  • AG Köln, 20.02.2018 - 204 C 126/17

    Anspruch auf Austausch der Türen und Fenster in einer

    Diese Klausel ist nicht etwa als nichtig anzusehen, da sie zu unbestimmt ist und die Fenster und Abschlusstüren zum Sondereigentum erklärt, sondern sie ist dahingehend auszulegen, dass den einzelnen Sondereigentümer bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die Kostentragung für seine jeweiligen Fenster und Türen alleine trifft (Bay. OLG, Beschluss vom 23.05.2001, 2 Z BR 99/00, ZMR 2001, 832).
  • OLG München, 26.07.2007 - 32 Wx 73/07

    Geltendmachung von Wohngeldforderungen durch Verwalter - keine Einwendung

    Die Gemeinschaftsordnung ist wie jede Grundbucheintragung objektiv nach dem Wortlaut und dem Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, auszulegen (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832).
  • OLG München, 13.09.2005 - 32 Wx 71/05

    Veränderungen an nicht tragender Trennwand zweier Eigentumswohnungen - keine

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (st. Rspr.; vgl. z.B. BayObLG ZMR 2001, 832/833).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

    Der Begriff der Zerstörung umfasst jedoch auch eine notwendige Sanierung (BayObLG ZMR 2001, 832/833).
  • LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und

    a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832; BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 78/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Aufrechterhalten eines Antrags nach Ablehnung durch

    Durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.5.2001 (2Z BR 99/00 = BayObLG-Report 2001, 83) wurden die Antragsgegner zu 1 schließlich verpflichtet, zuzustimmen, dass.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 264/03

    Entbehrlichkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer bei Veränderung des Daches

  • BayObLG, 18.03.2005 - 2Z BR 233/04

    Anlage eines Teiches aufgrund Gemeinschaftsordnung

  • OLG München, 21.04.2005 - 32 Wx 26/05

    Wohnungseigentumsrecht: Umfang der Unterhaltung und Instandsetzung einer

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